Versicherungen

Versicherungs-Tipps werden in der heutigen Zeit insoweit immer beliebter, weil die Verbraucher zum einen kritischer geworden sind und zum anderen auch alle möglichen Potentiale nutzen möchten, um überflüssige Kosten vermeiden zu können. Die Versicherungs-Tipp zielen in der Regel darauf ab, dass man keine Versicherungen abschließt, die im Einzelfall gar keinen Sinn machen oder nahezu überflüssig sind.

Was als Beispiel relativ extrem klingt, aber in der Praxis unglaublicherweise durchaus nicht selten vorkommt ist zum Beispiel, dass ein Versicherter, eventuell im Rahmen einer Kombi-Versicherung sogar unbemerkt, eine Hundehaftpflichtversicherung besitzt und dafür natürlich auch Beiträge zahlt, obwohl er gar keinen Hund besitzt. Der wichtigste Versicherungs-Tipp besteht darin, dass man auf jeden Fall überprüft, welche Versicherungen man besitzt und ob diese notwendig sind. Oftmals bestehen zum Beispiel doppelte Absicherungen, man sichert hier also ein und das selbe Risiko mit unterschiedlichen Versicherungen ab.

Ein Beispiel für eine Doppelversicherung ist beispielsweise, wenn man auf der einen Seite eine private Unfallversicherung hat, die eine vereinbarte Unfallrente im Schadensfall zahlt, und auf der anderen Seite noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Die Unfallversicherung an sich mag noch sinnvoll sein, der Einschluss der Unfallrente, der einen deutlich erhöhten Beitrag verursacht, ist jedoch in diesem Fall überflüssig.

Sollte der Versicherte nämlich aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft erwerbsunfähig werden, dann würde bereits die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zahlen. Generell versuchen die Versicherungsvertreter leider oftmals, dem Kunden durch Übertreibungen oder extreme Beispiele Angst zu machen und daher an das Sicherheitsbedürfnis zu appellieren. In solchen Fällen sollte man möglichst sachlich bleiben und sich auf die reinen Fakten konzentrieren. Sollte man im Nachhinein erst feststellen, dass man eine Versicherung abgeschlossen hat, die man gar nicht benötigt, kann man den Vertrag in der Regel noch während der Widerrufsfrist widerrufen.